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Gebührenordnung

Kinderschwimmkurse Seepferdchen, Delfin, DSA-Bronze, DSA-Silber & DSA-Gold

1. Höhe der Kursgebühren

  • Seepferdchen:                                          180 € / 12 h
  • Delfin:                                                       180 € / 12 h
  • Deutsche Schwimmabzeichen:               180 € / 12 h

Die Kursgebühren setzen sich jeweils zusammen aus einer Grundgebühr von 60 € und einer Stundengebühr von 10 € je Ausbildungseinheit.

2. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmeldegebühr für die oben genannten Schwimmkurse erhoben. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 20,- €, die Sie innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überweisen müssen.
Dadurch wird ein Platz auf der Warteliste gesichert.

 

  • Die Anmeldegebühr wird mit der Kursgebühr verrechnet.
  • Sollten Sie von der Anmeldung selbstständig zurücktreten, erhalten Sie die Anmeldegebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2,- € zurück.
  • Sollten Sie ein Kursangebot nach Platzvergabe / Terminvergabe unsererseits endgültig ablehnen, wird die Anmeldegebühr einbehalten.

3. Rücktritt nach bestätigter Kurszusage

Sollten Sie nach der Bestätigung des Kursplatzes Ihrerseits die restlichen Kursgebühren nicht fristgerecht zahlen, verfällt der Anspruch auf den Kursplatz, der Wartelistenplatz wird aufgehoben und die Anmeldegebühr wird einbehalten.

Sollten Sie von einem bestätigten und bezahlten Kurs zurücktreten, können folgende Fälle eintreten:

  • bis 10 Tage vor Kursbeginn: Sie zahlen eine Rücktrittsgebühr von 60,- € (entspricht der Grundgebühr, diese wird mit der Kursgebühr verrechnet).
  • weniger als 10 Tage vor Kursbeginn: Sie zahlen 50 % der gesamten Kursgebühr (entspricht 90,- €, diese wird mit der Kursgebühr verrechnet).

Die Rückerstattungen erfolgen abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2,- € auf das Bankkonto, von dem die Zahlung einging.

4. Nichtfortsetzen eines begonnenen Kurses

Unter Umständen kann ein begonnener Kurs nicht beendet werden. In diesem Fall werden die Kursstunden bis zum Zeitpunkt des Abbruchs abgerechnet.
Die verbliebenen Stunden werden nach persönlicher Rücksprache mit dem Leiter Ausbildung entweder zu je 10 € ausgezahlt (abzgl. einmalig 2,- € Bearbeitungsgebühr) oder mit der Gebühr eines späteren Kurses verrechnet. Die Grundgebühr in Höhe von 60 € ist nicht erstattungsfähig!
Gründe für das Nichtfortsetzen können sein:

  • In Rücksprache mit dem zuständigen Ausbilder und der Ausbildungsleitung ist eine Kursfortsetzung aufgrund der Lernvoraussetzungen nicht sinnvoll.
  • Ihr Kind ist längerfristig verletzt / erkrankt und kann den Kurs ärztlich bescheinigt nicht zu Ende führen.

5. Zeitweise Ausfall während eines Kurses

Sollte Ihr Kind innerhalb des Kurses zeitweise ausfallen (z.B. Krankheit, Kuraufenthalt), und diese Fehlzeiten sind mit einem Attest / einer Kuraufenthaltsbestätigung bestätigt, gelten folgende Regelungen:

  • Bis zu zwei ausgefallene Kursstunden können bei Bedarf (nicht bestandene Prüfungsbestandteile) nachgeholt werden. Bei bestandener Prüfung werden ausgefallene Kursstunden i.d.R. nicht nachgeholt.
  • Mehr als zwei ausgefallene Kursstunden werden entweder zu je 10 € ausgezahlt (abzgl. einmalig 2,- € Bearbeitungsgebühr) oder mit der Gebühr des darauffolgenden Kurses verrechnet.

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